Informationen zu den Einsatzstellen1. Was sind Zusatzjobs?Unter Zusatzjob verstehen wir alle Beschäftigungsverhältnisse, die landläufig mit "1-Euro Job" bezeichnet werden. Im Werra Meißner Kreis werden in diesen Beschäftigungsverhältnissen eine Aufwandsentschädigung von 1,50 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde bezahlt. Offizieller Begriff ist "Arbeitsgelegenheit nach § 16.3 SGB 2", abgekürzt AGH. Wir halten den Begriff Zusatzjob für zutreffend, weil:
2. Aufgaben und Ziele von Zusatzjobs Der Gesetzgeber beabsichtigt mit den Zusatzjobs:
3. Warum beteiligt sich die Werkstatt für junge Menschen an der Umsetzung von Zusatzjobs im Werra Meißner Kreis? Die Teilhabe arbeitsloser Menschen am gesellschaftlichen Leben im Allgemeinen und am Arbeitsleben im Besonderen ist uns ein zentrales Anliegen und nach unserem Verständnis Teil unseres diakonischen Auftrages. In den Zusatzjobs sehen wir unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, arbeitslosen Menschen Teilhabe zu ermöglichen und ihnen neue berufliche Perspektiven zu erschließen. In unserer Praxis orientieren wir uns:
Das heißt konkret:
5. Wie können Sie Zusatzjobs für Ihre Einrichtung nutzen?Zusatzjobs können die Aufgaben ihrer Stammkräfte sinnvoll ergänzen und/oder zusätzliche Angebote für die Menschen in ihrer Einrichtung realisieren. Arbeiten, "die schon immer mal gemacht werden sollten", finden sich bestimmt auch in Ihrer Umgebung - nennen Sie uns ihre Aufgabe und wir finden den Menschen, der sie erledigen kann. Hier einige Anregungen aus der Praxis:
Sprechen sie mit uns über ihre Aufgabenstellung und wir prüfen, ob wir diese mit einem Zusatzjob erledigen können! 5. Wie nutzen Zusatzjobs arbeitslosen Menschen?
6. Über welchen Zeitraum kann ich Zusatzjobber planen?Die Dauer eines Zusatzjobs beträgt seit März 2008 6 Monate. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist auf Antrag möglich. Der Einsatzstellen- und Teilnehmer-Vertrag beinhaltet eine Probezeit von 4 Wochen. Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit oder bei Regelverstößen wird er vorzeitig beendet. 7. Wie funktioniert es?In einem Vorstellungsgespräch stellen wir Ihnen einen (oder mehrere) BewerberInnen vor. Arbeitszeiten, Aufgaben, Beginn und Ende des Zusatzjobs, sowie die Dokumentation der Arbeitszeit werden festgelegt. Zu Beginn des Zusatzjobs erhalten Sie einen Einsatzstellenvertrag und der/die TeilnehmerIn einen Teilnehmervertrag, in welchen alle Details geregelt sind. Die Abrechnung und Verwaltung liegt ganz bei der Werkstatt für junge Menschen - Ihnen entstehen weder Kosten, noch zusätzlicher Verwaltungsaufwand. 9. Unsere KooperationspartnerZusatzjobs der Werkstatt für junge Menschen gibt es bisher bei folgenden Kooperationspartnern:
Bei Bedarf nennen wir Ihnen gerne Referenzen aus Ihrem Arbeitsfeld. |
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