Informationen zu den Einsatzstellen

1. Was sind Zusatzjobs?

Unter Zusatzjob verstehen wir alle Beschäftigungsverhältnisse, die landläufig mit "1-Euro Job" bezeichnet werden. Im Werra Meißner Kreis werden in diesen Beschäftigungsverhältnissen eine Aufwandsentschädigung von 1,50 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde bezahlt. Offizieller Begriff ist "Arbeitsgelegenheit nach § 16.3 SGB 2", abgekürzt AGH.

Wir halten den Begriff Zusatzjob für zutreffend, weil:

  • "Job" den Arbeitscharakter der Beschäftigung betont.
  • "Zusatz" die geforderte Zusätzlichkeit der Mitarbeit betont.
  • Der Einsatz erfolgt ausschließlich in Ergänzung der laufenden Arbeit, dient ihrer Verbesserung und Erweiterung, soll aber keinesfalls auf reguläre Pflichtaufgaben ausgedehnt werden, eine Verdrängung regulärer Arbeitsverhältnisse muss ausgeschlossen sein.

2. Aufgaben und Ziele von Zusatzjobs

Der Gesetzgeber beabsichtigt mit den Zusatzjobs:

  • die Aktivierung arbeitsloser Menschen durch Mitarbeit, um den bekannten Auswirkungen von Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken.
  • die Fähigkeiten und Fertigkeiten der arbeitslosen Menschen für Aufgaben der Allgemeinheit verfügbar zu machen.
  • die Integration von arbeitslosen Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.

3. Warum beteiligt sich die Werkstatt für junge Menschen an der Umsetzung von Zusatzjobs im Werra Meißner Kreis?

Die Teilhabe arbeitsloser Menschen am gesellschaftlichen Leben im Allgemeinen und am Arbeitsleben im Besonderen ist uns ein zentrales Anliegen und nach unserem Verständnis Teil unseres diakonischen Auftrages. In den Zusatzjobs sehen wir unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, arbeitslosen Menschen Teilhabe zu ermöglichen und ihnen neue berufliche Perspektiven zu erschließen.

In unserer Praxis orientieren wir uns:

  • an der gemeinsamen Erklärung der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege.
  • den Grundsätzen des Diakonischen Werkes Kurhessen Waldeck zur Umsetzung von Zusatzjobs.

Das heißt konkret:

  • die Mitarbeit ist freiwillig und beruht auf einer Entscheidung des arbeitslosen Menschen.
  • Leistungsvermögen der TeilnehmerInnen und die Anforderungen der Einsatzstellen werden geprüft und gegeneinander abgewogen.
  • Unterstützungen in Form fachlicher Qualifizierungen und individueller Hilfen werden in angemessener Form zu Verfügung gestellt.

5. Wie können Sie Zusatzjobs für Ihre Einrichtung nutzen?

Zusatzjobs können die Aufgaben ihrer Stammkräfte sinnvoll ergänzen und/oder zusätzliche Angebote für die Menschen in ihrer Einrichtung realisieren. Arbeiten, "die schon immer mal gemacht werden sollten", finden sich bestimmt auch in Ihrer Umgebung - nennen Sie uns ihre Aufgabe und wir finden den Menschen, der sie erledigen kann.

Hier einige Anregungen aus der Praxis:

  • Telefondienste, Ordnen und Archivieren von Unterlagen
  • Hol- und Bringdienste
  • Auf- und Abbau von Veranstaltungen
  • Vorbereiten und Mitarbeit bei der Durchführung von Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit
  • Zusätzliche Arbeiten im Bereich Hauswirtschaft und Küche
  • Immobilienpflege, also "Hausmeisterarbeiten", Grünpflege und Verschönerungsarbeiten
  • Mithilfe bei Entrümpelungen und Abtransporten
  • Begleitung von Spaziergängen und Freizeitaktivitäten

Sprechen sie mit uns über ihre Aufgabenstellung und wir prüfen, ob wir diese mit einem Zusatzjob erledigen können!

5. Wie nutzen Zusatzjobs arbeitslosen Menschen?

  • Mitarbeit bedeutet Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  • Arbeit bedeutet Anerkennung und Wertschätzung.
  • Der Zusatzjob kann für neue berufliche Erfahrungen genutzt werden und neue Orientierungen bieten.
  • Die begleitende Qualifizierung und Beratung fördert die Kompetenzen der TeilnehmerInnen.

6. Über welchen Zeitraum kann ich Zusatzjobber planen?

Die Dauer eines Zusatzjobs beträgt seit März 2008 6 Monate. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist auf Antrag möglich. Der Einsatzstellen- und Teilnehmer-Vertrag beinhaltet eine Probezeit von 4 Wochen. Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit oder bei Regelverstößen wird er vorzeitig beendet.

7. Wie funktioniert es?

In einem Vorstellungsgespräch stellen wir Ihnen einen (oder mehrere) BewerberInnen vor. Arbeitszeiten, Aufgaben, Beginn und Ende des Zusatzjobs, sowie die Dokumentation der Arbeitszeit werden festgelegt. Zu Beginn des Zusatzjobs erhalten Sie einen Einsatzstellenvertrag und der/die TeilnehmerIn einen Teilnehmervertrag, in welchen alle Details geregelt sind. Die Abrechnung und Verwaltung liegt ganz bei der Werkstatt für junge Menschen - Ihnen entstehen weder Kosten, noch zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

9. Unsere Kooperationspartner

Zusatzjobs der Werkstatt für junge Menschen gibt es bisher bei folgenden Kooperationspartnern:

  • Altenheime
  • Kindergärten
  • Kirchengemeinden
  • Vereine und gemeinnützige Organisationen

Bei Bedarf nennen wir Ihnen gerne Referenzen aus Ihrem Arbeitsfeld.

 

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